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Unterstützung durch die VR Bank

Soziales Engagement in der Region ist der genossenschaftlich organisierten VR Bank sehr wichtig. Daher engagiert sie sich in der Heimat und fördert vielfältig und breit gefächert gemeinnützige Vereine, Organisationen, heimische Kommunen sowie Schulen und Kindergärten. Hierbei legt sie großen Wert auf eine breite Streuung und verzichtet bewusst auf hohe Einzelspenden. Was es bei der Beantragung einer Spende zu beachten gilt, ist im Folgenden zusammengefasst.

Die Zahlen der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG im Jahr 2023:

Was ist der Unterschied zwischen Spende
und Sponsoring?

Spenden und Sponsoring werden umgangssprachlich oft verwechselt. Es handelt sich jedoch um zwei unterschiedliche Möglichkeiten, Vereine und Institutionen finanziell zu unterstützen. Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen ohne Gegenleistung (z.B. durch Logo- oder Anzeigenwerbung für den Spender) – mit Ausnahme einer Spendenbescheinigung für steuerliche Zwecke. Sponsoring ist eine Vereinbarung, bei der ein Unternehmen eine Organisation finanziell unterstützt und dafür als Gegenleistung Werbung erhält, z.B. die Nennung des Sponsors in Werbematerialien, bei Veranstaltungen oder in den Medien. 

Wer kann eine Spende beantragen?

Als Genossenschaftsbank unterstützt die VR Bank gemeinnützige Vereine und Organisationen, Schulen und Kindergärten sowie Kommunen, soweit sie in unserem Geschäftsgebiet liegen. Privatpersonen und Unternehmen können nicht mit Spenden unterstützt werden. 

Woher stammen die Spendenmittel?

Die VR Bank hat die Möglichkeit, Spenden aus den Reinerträgen des VR GewinnSparens oder der eigenen VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall-Stiftung zu vergeben.

Wofür können Spenden beantragt werden?

Die VR Bank unterstützt ausschließlich Anschaffungen oder konkrete Projekte, die einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Was nicht gefördert werden kann, sind laufende Verwaltungskosten, Veranstaltungen, Jubiläumsfeiern, Aufwandsentschädigungen oder Honorare.

Wie werden Spenden vergeben?

Nach Eingang eines digitalen Förderantrags wird dieser anhand der Förderrichtlinien geprüft. Dies kann mehrere Wochen dauern. Danach wird der Antragsteller per Mail über die Zu- oder Absage informiert und die Spende direkt auf die angegebene IBAN der Institution überwiesen. Der Spendenempfänger schickt der VR Bank daraufhin eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung nach § 10 b EStG) und wird zu einer der Spendenveranstaltungen „Ein Stück Heimat“ im Juni oder „Spenden statt Schenken“ im Dezember eingeladen.

Wo kann eine Spende beantragt werden?

Den digitalen Förderantrag finden Sie hier: 

www.vrbank-hsh.de/Spende

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